ZWANGSVERSTEIGERUNGSANWALT.DE

Termin

Datum
08.06.202613:30 Uhr
Verkehrswert
326.000,00 €

Objekt

Bezeichnung
Einfamilienwohnhaus
Lage
Arnikaweg 26, 95126 Schwarzenbach a. d. Saale
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienwohnhaus


Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Schwarzenbach a.d. Saale




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar


Blatt




Schwarzenbach a.d. Saale


634/26


Gebäude- und Freifläche


Arnikaweg 26


0,1101


5262




 
 
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus;
                                                                      
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Gläubiger

BHW Bausparkasse AG, 31781 Hameln, Hr. Junak, Tel.: 05151 / 184081, AZ: 1807570555

Unterlagen

Terminsbestimmung (PDF) →

Quelle: versteigerungspool.de · abgerufen am 4.6.2026